Allgemeine Geschäftsbedingungen der WEBtree GmbH
Domainregistrierung unter .land.mv (Version 2.1. vom 15.08.2011)
Die WEBtree GmbH (im Folgenden: WEBtree oder Registry) erbringt ihre sämtlichen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen:
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
- Der Kunde übermittelt der WEBtree den Domainauftrag unmittelbar, indem er den hierfür auf der Site www.land.mv bereitgestellten Auftragsformularbogen vollständig ausfüllt und WEBtree übermittelt. Alternativ dazu kann der schriftliche Domainantrag genutzt werden, der von WEBtree zur Verfügung gestellt wird.
- Der Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die WEBtree oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. WEBtree ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
- Der Vertrag wird, soweit nicht anders vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit gekündigt wird.
- Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie ihm zugeteilt wurden.
§ 2 Rechte und Pflichten der WEBtree
- WEBtree nimmt die Domain(s) und ihre technischen Daten in die Nameserver für die Domain land.mv auf (Konnektierun. Dies gilt nicht, wenn die technischen Daten zur Konnektierung nicht geeignet sind oder aufgrund der dahinter stehenden technischen Konfiguration zu einer übermäßigen Belastung der Nameserver führen würden.
- WEBtree ist berechtigt, die Konnektierung einer Domain erst nach Zahlung des Domainentgeltes vorzunehmen.
- Erfolgreich registrierte Domains werden von WEBtree solange und insoweit aufrecht erhalten, wie der Vertrag nicht insgesamt oder teilweise durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten wirksam gekündigt wird.
- WEBtree ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die vom Kunden beantragte(n) Domain(s) frei von Rechten Dritter sind.
- WEBtree ist ebenfalls nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Internet-Präsenzen des Kunden gegen Gesetz, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Erlangt WEBtree Kenntnis von solchen Rechtsverstößen, ist WEBtree berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich zu sperren.
- WEBtree übernimmt keine Gewähr dafür, dass die zugeteilte(n) Domain(s) auf Dauer Bestand haben.
- Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist WEBtree berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für sich oder Dritte einzublenden.
§ 3 Pflichten des Kunden
- Der Kunde versichert mit dem Domainauftrag, dass seine darin enthaltenen Angaben richtig sind und er zur Registrierung bzw. Nutzung der Domain(s) berechtigt ist, insbesondere, dass durch die Registrierung und die beabsichtigte Nutzung der Domain(s) weder Rechte Dritter noch allgemeine Gesetze verletzt werden.
- Der Kunde prüft sofort nach Registrierung die veröffentlichten Angaben und teilt WEBtree etwaige Korrekturen sowie spätere Änderungen der an WEBtree übermittelten Daten jeweils unverzüglich mit.
- Der Kunde ist verpflichtet, auf der/den Domain/s von ihm eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Auf etwaig bestehende, darüber hinausgehende Informationspflichten nach § 7 Teledienstegesetz wird hingewiesen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische oder gewaltverherrlichende Inhalte zum Gegenstand haben.
- Der Kunde ist zur Zahlung der Domainentgelte nach § 4 verpflichtet.
§ 4 Domainentgelte und Zahlung
- Die Domainentgelte betragen derzeit für eine Standarddomain 98,00 EUR jährlich und für eine Premiumdomain 289,00 EUR jährlich. Die Preise beinhalten 19% Umsatzsteuer.
- WEBtree kann diese Preise mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung für das jeweils folgende Jahr ändern.
- Das erstmalige Domainentgelt wird unmittelbar nach der Domainregistrierung in Rechnung gestellt und ist vor Konnektierung der Domain zu entrichten. Das Domainentgelt wird für das jeweils folgende Jahr im Voraus in Rechnung gestellt.
- Rechnungen der Webtree sind fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. WEBtree kann nach ihrer Wahl die Rechnungen entweder postalisch in Papierform oder per Email übermitteln.
§ 5 Kündigung
- Beide Vertragsparteien können den Vertrag ordentlich unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für WEBtree liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit der Zahlung der Domainentgelte mehr als 30 Kalendertage in Verzug ist oder
- die Domain als solche eine offenkundig rechtswidrige Aussage enthält oder
- der Kunde sich durch Abgabe einer schriftlichen, uneingeschränkten und strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet hat, die Domain nicht zu nutzen, oder er zu einer entsprechenden einstweiligen Verfügung eine Abschlusserklärung abgegeben hat oder ein entsprechendes rechtskräftiges Hauptsacheurteil gegen ihn ergangen ist oder
- in einem rechtskräftigen Hauptsacheurteil festgestellt ist, dass die Registrierung der Domain für den Kunden die Rechte Dritter verletzt, oder der Kunde zu einer entsprechenden einstweiligen Verfügung eine Abschlusserklärung abgegeben hat oder
- die Registrierung der Domain für den Kunden ohne Rücksicht auf ihre konkrete Nutzung ganz offenkundig Rechte Dritter verletzt oder sonst rechtswidrig ist oder
- der Kunde wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt hat und nach Mahnung und Fristsetzung weiterhin verletzt.
- Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch WEBtree besteht für den Kunden kein Anspruch auf Beantragung einer kostenlosen Ersatzdomain.
- Sofern der zur Kündigung berechtigende Grund nicht durch WEBtree verschuldet worden ist, erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung keine - auch nicht anteilige - Erstattung der bereits gezahlten Domainentgelte.
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Webtree ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Vertragsbeendigung freizugeben. Mit der Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung spätestens.
§ 6 Haftung
- WEBtree haftet nur für solche Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WEBtree oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WEBtree beruhen, sowie bei verschuldeter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig, haftet WEBtree höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, in der Regel bis zur Höhe des Domainentgelts für ein Jahr.
- Die Beschränkungen des Abs. 1 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von WEBtree oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WEBtree beruhen.
- Die Haftung wegen zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
- Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
§ 7 Aufrechnung; Zurückbehaltung
- Der Kunde kann gegenüber Forderungen der WEBtree nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche gegenüber WEBtree geltend machen.
§ 8 Datenschutz
WEBtree erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ohne weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
- Für Unternehmer und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist Rostock ausschließlicher Gerichtsstand. WEBtree kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.









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